Rechtliche Angaben B2B · Stand: 07/2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CADnetwork GmbH für B2B-Verträge und privatrechtliche Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen.
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Liefer- und Versandbedingungen
5. Höhere Gewalt
6. Verzögerung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden
7. Eigentumsvorbehalt
8. Mängelhaftung / Gewährleistung
9. Haftung
10. Verjährung
11. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
12. Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen
13. Exportkontrolle
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, maßgebliche Fassung und Erfüllungsort
15. Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der CADnetwork GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gelten für sämtliche Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung sonstiger Leistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.5 Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss
2.1 Darstellungen von Produkten, Systemen, Konfigurationen, Preisen und sonstigen Leistungen auf der Website des Verkäufers dienen ausschließlich der Information und der Vorbereitung einer individuellen Anfrage. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dies gilt insbesondere für Ergebnisse eines auf der Website bereitgestellten Konfigurators.
2.2 Der Kunde kann insbesondere per Telefon, E-Mail, Brief, Kontaktformular oder über einen auf der Website bereitgestellten Konfigurator eine unverbindliche Anfrage an den Verkäufer richten.
2.3 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.4 Eine Bestellung, Annahmeerklärung oder sonstige Erklärung des Kunden auf Grundlage eines freibleibenden Angebots stellt ein verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.5 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden durch ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform oder durch für den Kunden erkennbare Ausführung der bestellten Lieferung oder Leistung annehmen. Erst mit dieser Annahme kommt der Vertrag zustande. Interne Prüfungen, Kalkulationen, Reservierungen oder Beschaffungsvorbereitungen stellen keine Annahme dar.
2.6 Der Eingang einer Bestellung, Annahmeerklärung oder Zahlung des Kunden stellt für sich allein keine Annahme durch den Verkäufer dar. Kommt ein Vertrag nicht zustande, werden bereits erhaltene Zahlungen zurückerstattet.
2.7 Die Annahme eines Auftrags steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der vorgesehenen Komponenten sowie, soweit vom Verkäufer verlangt, einer positiven Bonitätsprüfung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Versand-, Verlade-, Versicherungs-, Zoll- und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden im Angebot mitgeteilt.
3.3 Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
3.4 Bei Rechnungskauf ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale sowie eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3.6 Der Verkäufer ist berechtigt, bei nicht vorhersehbaren Kostenerhöhungen, die nach Vertragsschluss eintreten und die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss betreffen, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen.
4. Liefer- und Versandbedingungen
4.1 Die Lieferung erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Verkäufer ist berechtigt, hierfür Teilrechnungen zu stellen.
4.3 Kann der Verkäufer vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dies gilt insbesondere bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, sofern der Verkäufer rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Ist die Leistung auch innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden insoweit zurückerstattet.
4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergibt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Transportkosten trägt. Soweit im Angebot oder Auftrag besondere Lieferbedingungen, insbesondere Incoterms® (z. B. FCA, DAP), vereinbart sind, gehen diese Regelungen den vorstehenden Bestimmungen vor.
4.5 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.
4.6 Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich gegenüber dem Frachtführer zu rügen und dem Verkäufer anzuzeigen.
4.7 Soweit nach Vertragsschluss einzelne Komponenten nicht oder nicht mehr zu zumutbaren Bedingungen verfügbar sind, ist der Verkäufer berechtigt, technisch und qualitativ mindestens gleichwertige oder höherwertige Komponenten einzusetzen, sofern hierdurch die vereinbarte Funktionalität und die für den Kunden erkennbar wesentlichen Eigenschaften des Systems nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt nicht, soweit eine bestimmte Hersteller-, Typen- oder Modellbezeichnung ausdrücklich als wesentliche Beschaffenheit vereinbart wurde. Wesentliche Änderungen werden mit dem Kunden abgestimmt.
5. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt verlängern sich Lieferfristen angemessen. Dauert die Behinderung länger an, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
6. Verzögerung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden
6.1 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands, insbesondere aufgrund verspäteter Zahlung, fehlender oder verspäteter Mitwirkung, fehlender Informationen, Freigaben oder Erklärungen, nachträglicher Änderungswünsche oder einer vom Kunden veranlassten Unterbrechung der Auftragsbearbeitung, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen angemessen.
6.2 Bereits vorgesehene oder reservierte Produktions-, Fertigungs-, Abnahme- oder Liefertermine können in diesem Fall entfallen. Der Verkäufer ist berechtigt, die weitere Bearbeitung entsprechend den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren betrieblichen Kapazitäten neu zu terminieren. Bei der Neuterminierung ist eine angemessene Wiederanlaufzeit zu berücksichtigen.
6.3 Durch die Verzögerung entstehende zusätzliche Aufwendungen des Verkäufers können dem Kunden berechnet werden, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
6.4 Verzögert sich die Abnahme oder der Versand einer bereits fertiggestellten Ware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versand- oder Abholbereitschaft, kann der Verkäufer angemessene Lagerkosten berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
7.2 Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
7.3 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für den Verkäufer als Hersteller. Bei Verbindung oder Vermischung erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte.
7.4 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer der jeweiligen Vorbehaltsware zur Sicherheit ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
7.5 Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt und keine Umstände vorliegen, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung stellt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
7.6 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
8. Mängelhaftung / Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
8.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren beträgt ein Jahr ab Ablieferung.
8.3 Bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Ausschluss gilt insbesondere nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
8.4 Ein unwesentlicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
8.5 Der Verkäufer hat im Rahmen der Nacherfüllung nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Verkäufer ist berechtigt, den Ort der Untersuchung und Nacherfüllung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen und insbesondere die Einsendung des betroffenen Gerätes oder der betroffenen Komponenten zu verlangen.
8.6 Maßnahmen der Prüfung oder Nacherfüllung stellen für sich allein weder ein Anerkenntnis einer Rechtspflicht noch einen Verzicht auf Einwendungen dar und führen nur dann zu einem Neubeginn der Verjährung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
8.7 Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit ist ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehaltene Leistungsbeschreibung. Öffentliche Äußerungen oder Werbeaussagen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
8.8 Soweit § 377 HGB anwendbar ist, trifft den Kunden die dort geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht.
8.9 Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar vor Übergabe von Geräten oder Datenträgern eine vollständige, aktuelle und funktionsfähige Datensicherung auf einem vom übergebenen Gerät getrennten Datenträger oder System vorzunehmen und deren Wiederherstellbarkeit zu überprüfen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Datensicherung vorzunehmen oder vorhandene Datensicherungen auf Vollständigkeit oder Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
8.10 Im Rahmen einer Ersatzlieferung oder eines Austauschs gehen die ausgebauten oder ausgetauschten Komponenten mit dem Austausch in das Eigentum des Verkäufers über.
8.11 Der Verkäufer ist im Rahmen der Produktion sowie der Nacherfüllung berechtigt, neue oder neuwertige Komponenten entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard einzusetzen, sofern die geschuldete Beschaffenheit und Funktionalität gewährleistet bleibt.
8.12 Mängelansprüche bestehen nicht für Beeinträchtigungen, die nach Gefahrübergang insbesondere durch unsachgemäße Behandlung, äußere Einwirkungen, ungeeignete Betriebsbedingungen, fehlerhafte Installation oder Konfiguration durch den Kunden oder Dritte, nicht autorisierte Eingriffe, Änderungen oder Reparaturversuche sowie durch vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen an Hardware, Software, Firmware oder Treibern verursacht wurden.
8.13 Eine besondere Eignung der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich als vereinbarte Beschaffenheit festgehalten wurde.
8.14 RMA- / Rücksenderegelung
Rücksendungen von Waren an den Verkäufer bedürfen vorab der Abstimmung mit dem Verkäufer sowie der Erteilung einer Rücksendeautorisierung (RMA-Nummer).
Die Abstimmung dient der Koordination des Transports, der Vermeidung von Transportschäden sowie der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Zuordnung und Bearbeitung.
Die Rücksendung ohne vorherige Abstimmung kann zur Annahmeverweigerung führen.
Die Ware ist transportsicher und in geeigneter Verpackung an die vom Verkäufer mitgeteilte Adresse und unter Beachtung der mitgeteilten Annahmezeiten zu versenden.
Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs etwas anderes vorsehen.
Für Schäden, die auf unzureichende Verpackung, unsachgemäße Versendung oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, haftet der Kunde in vollem Umfang.
Die Erteilung einer Rücksendeautorisierung stellt weder ein Anerkenntnis eines Mangels noch eine Anerkennung einer Gewährleistungs- oder Garantieverpflichtung dar.
Eine Gewährleistungsverpflichtung besteht nur, sofern nach Prüfung durch den Verkäufer ein Mangel vorliegt, der bereits bei Gefahrübergang bestand.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf äußere Einwirkungen, mechanische Beschädigungen, unsachgemäße Behandlung oder nicht ordnungsgemäßen Transport nach Gefahrübergang zurückzuführen sind.
9. Haftung
9.1 Der Verkäufer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
9.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.4 Bei einfach fahrlässig verursachter Verzögerung ist die Haftung des Verkäufers auf 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung oder Leistung begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht in den in Ziffer 9.1 genannten Fällen.
9.5 Soweit die Lieferung oder Leistung unmöglich wird und der Verkäufer hierfür haftet, ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei einfacher Fahrlässigkeit auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung begrenzt, der infolge der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Ziffer 9.1 bleibt unberührt.
9.6 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktions- oder Nutzungsausfall besteht bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit solche Schäden nach Art des Vertrages typischerweise vorhersehbar waren und eine Haftung nach Ziffer 9.2 besteht.
9.7 Eine Haftung für wirtschaftlichen Erfolg oder die Eignung der Ware für einen bestimmten Verwendungszweck besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9.8 Bei Verlust oder Beschädigung von Daten haftet der Verkäufer, soweit gesetzlich zulässig, nur für denjenigen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Datensicherungspflicht gemäß Ziffer 8.9 entstanden wäre. Für den Verlust von Daten, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden hätten gesichert und wiederhergestellt werden können, haftet der Verkäufer nicht. Ziffer 9.1 bleibt unberührt.
10. Verjährung
Ansprüche des Kunden, die nicht auf Mängeln beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis, spätestens fünf Jahre nach Leistungserbringung. Dies gilt nicht für Ansprüche gemäß Ziffer 9.1 sowie nicht, soweit gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen gelten.
11. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
11.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer anerkannten Gegenforderungen berechtigt.
11.2 Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.
11.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Verkäufer bedarf dessen Zustimmung, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
12. Montage- und Einbauleistungen
12.1 Schuldet der Verkäufer Montageleistungen, erfolgt die Leistung nach eigener Wahl durch eigenes oder qualifiziertes Fremdpersonal.
12.2 Der Kunde hat erforderliche Informationen bereitzustellen und Zugang zu gewähren.
12.3 Für den Gefahrübergang bei der Lieferung von Waren gelten die Regelungen gemäß Ziffer 4. Soweit Montage- oder Einbauleistungen rechtlich als selbständige Werkleistungen einzuordnen sind und hierfür gesetzlich eine Abnahme vorgesehen ist, gelten hinsichtlich dieser Leistungen die gesetzlichen Bestimmungen über die Abnahme und den Gefahrübergang.
12.4 Soweit Software Bestandteil der Lieferung ist, gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Verkäufer räumt keine weitergehenden Nutzungsrechte ein.
12.5 Soweit der Verkäufer Software vorinstalliert, erfolgt dies im Auftrag des Kunden.
Der Kunde erkennt an, dass für die Nutzung der Software ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers gelten. Der Verkäufer schuldet ausschließlich die Lieferung der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Hardware- und Softwarekomponenten. Eine Prüfung oder Beratung hinsichtlich lizenzrechtlicher, regulatorischer oder herstellerspezifischer Einsatzbeschränkungen ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde ist für die Einhaltung derjenigen Lizenz-, Nutzungs- und Einsatzbedingungen verantwortlich, die seinen Betrieb und seine Verwendung der gelieferten Komponenten betreffen. Zwingende gesetzliche Pflichten des Verkäufers bleiben unberührt.
13. Exportkontrolle
13.1 Die Vertragsdurchführung steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine anwendbaren nationalen, europäischen oder internationalen exportkontroll- oder sanktionsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen alle Informationen über Endnutzer, Endverwendung, Bestimmungsland und sonstige für eine exportkontrollrechtliche Prüfung erforderliche Umstände vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
13.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrags auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Durchführung aufgrund exportkontroll- oder sanktionsrechtlicher Vorschriften unzulässig ist, eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird oder dem Verkäufer die Durchführung aus diesen Gründen nicht zugemutet werden kann. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht, sofern der Verkäufer die Ursache nicht zu vertreten hat.
13.4 Der Kunde darf die gelieferten Waren und Technologien nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften weitergeben, exportieren oder verwenden. Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen und Schäden frei, die aus einer vom Kunden schuldhaft verursachten Verletzung dieser Verpflichtung entstehen, soweit der Verkäufer hierfür nicht selbst verantwortlich ist.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, maßgebliche Fassung und Erfüllungsort
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
14.3 Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden ist die deutsche Fassung maßgeblich.
14.4 Erfüllungsort für Zahlungen sowie, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, für Lieferungen und sonstige Leistungen ist der Sitz des Verkäufers. Im Einzelfall vereinbarte Lieferbedingungen, insbesondere Incoterms®, gehen dieser Regelung vor.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.